Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von Teleskop tecnica; Giovanni Donelasci,
Ginnheimer Hohl 26
60431 FFM
1. Vertragsabschluß/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
1.1. Sofern es sich bei dem Käufer um eine juristische Person des öffentlichen Rechts, um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder um einen Kaufmann handelt, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, erfolgen Angebote und Annahme von Aufträgen zu den nachstehenden Bedingungen. Im übrigen erfolgen Angebote und Annahme von Aufträgen ebenfalls zu den nachstehenden Bedingungen,wenn diese Bedingungen wirksam in den Kaufvertrag einbezogen sind. Die Geltung zuwiderlaufender Bedingungen, die vom Käufer auf Auftragsvordrucken oder sonstwie gestellt werden, wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen, ohne daß es eines besonderen Widerspruchs durch uns im Einzelfall bedarf. Alle Angebote sind unverbindlich.
1.2. Kaufverträge kommen erst mit der schriftlichen Bestätigung durch die Teleskop tecnica zustande. An Bestellungen ist der Käufer 2 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag kommt auch zustande, den Kaufgegenstand auf eine Bestellung innerhalb dieser Frist liefert. Eine etwaige Ablehnung der Bestellung wird uns unverzüglich mitzuteilen.
1.3. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, dann sind sämtliche Vereinbarungen, einschließlich evtl. Nebenabreden, evtl. Zusicherungen sowie evtl. nachträglicher Vertragsänderungen schriftlich niederzulegen.
1.4. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Teleskop tecnica.
2. Preise, Leistungsänderung
2.1. Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ab Lager Teleskop tecnica ohne Skonto und sonstige Nachlässe (Kaufpreis). Nebenleistungen wie Versicherung/Versand/Verpackung werden zusätzlich berechnet. Maßgeblich ist der in der Auftragsbestätigung von Teleskop tecnica genannte Kaufpreis.
2.2. Teleskop tecnica behält sich vor, an einem Kaufgegenstand Änderungen vorzunehmen, wenn durch die Änderung
- die Leistung des Kaufgegegenstandes nicht beeinträchtigt wird, oder
- Sicherheitsanforderungen entsprochen wird, oder
- Produkt-Spezifikationen entsprochen wird.
3. Zahlung, Verzug, Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltung
3.1. Rechnungsstellung erfolgt bei Lieferung und Übergabe des Kaufgegenstandes. Alle Rechnungen sind ohne Abzug sofort nach Erhalt der Rechung in bar fällig, soweit nicht ein anderer Fälligkeitszeitpunkt oder eine andere Zahlungsweise vereinbart wurde oder ein späterer Fälligkeitszeitpunkt auf der Rechnung ausgewiesen ist. Nur bei Auslandskunden wird Vorauskasse zwingend verlangt.
3.2. Im Fall des Verzugs Teleskop tecnica berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz in Rechnung zu stellen. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn eine Belastung mit einem höheren Zinsssatz oder der Käufer eine geringere Belastung aufweist.
3.3. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.
3.4. Gegen die Ansprüche von Teleskop tecnica kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
3.5. Kommt der Käufer mit den Zahlungen in Verzug, so kann Teleskop tecnica nach Ablauf dieser Frist die Erfüllung des Vertrages durch den Käufer ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist Teleskop tecnica berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. unbeschadet der Rechte aus Ziff. 3.2. dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen setzen mit der Erklärung, daß
4. Lieferung und Lieferverzug
4.1. Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluß. Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls gleichzeitig ein neuer Liefertermin oder eine neue Lieferfrist zu vereinbaren.
4.2. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, sind Liefertermine oder Lieferfristen nur unverbindlich, es sei denn, daß schriftlich ausdrücklich ein verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde.
4.3. Ist der Käufer eine Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, verschiebt sich ein verbindlicher Liefertermin angemessen, wenn aus Gründen, die von Teleskop tecnica nicht zu vertreten sind, ein solcher verbindlicher Termin überschritten wird oder die Übergabe verzögert wird. Nicht von Teleskop tecnica zu vertreten sind insbesondere Lieferverzögerungen, die auf Streik, Aussperrung, gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen (z.B. Import- oder Exportbeschränkungen), Nichterfüllung bzw. Schlechterfüllung von rechtzeitig mit Dritten, insbesondere den Lieferern von Teleskop tecnica, abgeschlossenen Verträgen beruhen. Teleskop tecnica kann vom Vertrag zurücktreten, wenn aus einem der vorgenannten Gründe der ursprüngliche Liefertermin um 3 Monate überschritten ist.
4.4. Wird ein verbindlicher Liefertermin aus von Teleskop tecnica zu vertretenden Gründen überschritten, so kann der Käufer eine angemessene Nachfrist setzen. Als angemessen gilt im Regelfall eine Nachfrist von 14 Tagen. Bei fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe von Ziff. 10.
5. Transportschäden und Gefahrtragung
5.1. Alle Lieferungen sind von Teleskop tecnica transportversichert. Zur Wahrung von etwaigen Ansprüchen gegen den Transportversicherer hat der Käufer Schäden und Verluste unter Beifügung eines Schadenprotokolls des Transportunternehmens sofort nach Lieferung zu melden.
5.2. Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs des Kaufgegenstandes geht mit der Übergabe an den Käufer oder seinen Vertreter auf den Käufer über. Wird die Lieferung oder Abnahme der Lieferung aus Gründen verzögert, die vom Käufer zu vertreten sind, so geht die Gefahr bereits mit der Übergabebereitschaft auf den Käufer über. Die Übergabebereitschaft ist dem Käufer schriftlich mitzuteilen.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich von Teleskop tecnica aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum von Teleskop tecnica. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die Teleskop tecnica gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z.B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen, sowie sonstigen Leistungen nachträglich erwirbt.Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für Forderungen, die Teleskop tecnica aus den laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer hat. Auf Verlangen des Käufers ist Teleskop tecnica zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung anderweitig eine angemessene Sicherung besteht.
6.2. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt gemäß den nachfolgenden Bestimmungen dieses Abschnitts nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet.Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann Teleskop tecnica den Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen und nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist den Kaufgegenstand unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten.Verlangt Teleskop tecnica die Herausgabe des Kaufgegenstandes, ist der Käufer unter Ausschluß von etwaigen Zurückbehaltungsrechten - es sei denn, sie beruhen auf dem Kaufvertrag - verpflichtet, den Kaufgegenstand unverzüglich an Teleskop tecnica herauszugeben.Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10 % des Verwertungserlöses einschließl. Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn Teleskop tecnica höhere oder der Käufer niedrige Kosten nachweist. Der Erlös wird dem Käufer nach Abzug der Kosten und sonstiger, mit dem Kaufvertrag zusammenhängender Forderungen des Verkäufers gutgebracht.
6.3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Teleskop tecnica eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige, die Sicherheit von Teleskop tecnica beeintächtigende Überlassung des Kaufgegenstandes sowie eine Veränderung zulässig.
6.4. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändungen des Kaufgegenstandes hat der Käufer Teleskop tecnica sofort schriftlich Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt von Teleskop tecnica hinzuweisen. Der Käufer wird Teleskop tecnica auch unterrichten, wenn die Eröffnung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens über sein Vermögen beantragt wurde.Der Käufer tägt alle von ihm schuldhaft verursachten Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.
6.5. Soweit bei Vertragsschluß vereinbart, hat der Käufer unverzüglich für die Dauer des Eigentumsvorbehalts eine Versicherung abzuschließen, mit der Maßgabe, daß die Rechte aus dem Versicherungsvertrag Teleskop tecnica zustehen. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung totz schriftlicher Mahnung von Teleskop tecnica nicht nach, kann Teleskop tecnica selbst die Versicherung auf Kosten des Käufers abschließen, die Prämienbeträge verauslagen und als Teile der Forderung aus dem Kaufvertrag einziehen.Die Leistungen aus der Versicherung sind, soweit nicht anderes vereinbart ist, in vollem Umfange für die Wiederinstandsetzung des Kaufgegenstandes zu verwenden. Verzichtet bei schweren Schäden Teleskop tecnica auf eine Instandsetzung, so wird die Versicherungsleistung zur Tilgung des Kaufpreises, der Preise für Nebenleistungen, sowie für von Teleskop tecnica verauslagte Kosten verwendet.
6.6. Der Käufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, alle von Teleskop tecnica vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich ausführen zu lassen.
7. Installation und Betrieb
Der Käufer hat die für den Kaufgegenstand vorgeschriebenen Betriebsbedigungen und die vorgesehenen Aufstellungsräume bei vereinbarter Vor-Ort-Aufstellung bis zum vereinbarten Liefertermin des Kaufgegenstandes nach Maßgabe der Weisungen von Teleskop tecnica einzuhalten.Der Käufer ist für die Beachtung aller berufsgenossenschaftlichen Sicherheitsvorschriften verantwortlich.
8.1. Der Verkäufer leistet Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik des Typs des Kaufgegenstandes entsprechende Fehlerfreiheit während 2 Jahren für Hard- und Software seit Auslieferung gemäß den nachfolgenden Bestimmungen. Maßgebend ist das Rechnungsdatum. Von dieser Regelung ausgenommen sind nur Produkte, bei denen der Hersteller eine höhere Gewährleistung ausdrücklich vorsieht.Der Käufer ist verpflichtet, offensichtliche Fehler unverzüglich nach Entgegennahme der Lieferung schriftlich oder fernschriftlich anzuzeigen. Fehler, die erst später festgestellt werden, sind ebenfalls unverzüglich schriftlich oder fernschriftlich anzuzeigen.
8.2. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gelten Eigenschaften des Kaufgegenstandes nur dann als zugesichert, wenn sie als solche ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind.
8.3. Der Käufer hat Anspruch auf Beseitigung von Fehlern und durch sie an anderen Teilen des Kaufgegenstandes verursachten Schäden (Nachbesserung).Nachbesserungen erfolgen unverzüglich nach den technischen Erfordernissen durch Ersatz oder Instandsetzung fehlerhafter Teile ohne Berechnung der hierzu notwendigen Lohn-, Material- und Fahrtkosten. Wird auf Kaufgegenstände eine verlängerte Gewähr geleistet, erfolgt Ersatz oder Instandsetzung ab dem 7. Monat ohne Berechnung der hierzu notwendigen Materialkosten. Ersetzte Teile werden Eigentum von Teleskop tecnica. Teleskop tecnica kann anstelle einer Nachbesserung nach eigenem Ermessen eine Ersatzlieferung vornehmen. Besteht der Kaufgegenstand aus mehreren Einzelteilen (z.B. die einzelnen Bauteile eines Rechners wie Festplatte, Grafikkarte oder CPU) besteht - soweit nicht schriftlich anders vereinbart wurde - der Anspruch auf Ersatz oder Instandsetzung aus einer verlängerten Gewährleistung ab dem 7. Monat nur auf die einzelnen defekten Bauteile. Weitergehende mehr als dem defekten Bauteil sind ausgeschlossen.Für Kaufgegenstände, die unter die Garantiebestimmungen des Vor-Ort-Service fallen, gelten zusätzlich zu den hier aufgeführten Gewährleistungsbestimmungen die Bestimmungen der Garantieurkunde. Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Vor-Ort-Service ist eine ordnungsgemäße Registrierung des Kaufgegenstandes bei Teleskop tecnica mittels der mit dem Kaufgegenstand ausgelieferten Garantieurkunde, die vom Käufer in einem Exemplar ausgefüllt und unterschrieben an Teleskop tecnica zurückzusenden ist.Werden Nachbesserungen nicht durch den Vor-Ort-Service durchgeführt, sind die Kaufgegenstände „frei“ an Teleskop tecnica einzusenden. Dem defekten Kaufgegenstand ist eine Fehlerbeschreibung sowie eine Kopie der Rechnung/ des Lieferscheines beizufügen. Die Rücksendung erfolgt „frei“. Kann an dem Kaufgegenstand kein Mangel festgestellt werden oder fällt der Mangel nicht unter die Gewährleistung, wird eine Überprüfungspauschale bzw. der tatsächliche Reparaturaufwand in Rechnung gestellt; in diesem Fall erfolgt die Rücksendung „unfrei“.Für Teile, die bei der Nachbesserung eingebaut wurden und in Bezug auf die Gewährleistungsansprüche erstmals nach Ablauf von über 6 Monaten seit Auslieferung geltend gemacht wurden, wird Gewähr nur bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist des Kaufgegenstandes gem. Ziff. 8.1. geleistet.
8.4. Wenn der Fehler nicht beseitigt werden kann oder für den Käufer nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen wegen desselben Fehlers weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Käufer anstelle der Nachbesserung Wandelung (Rückgängigmachung des Kaufvertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen. Hierbei hat Teleskop tecnica nach eigenem Ermessen die Wahl zwischen Wandelung und Minderung. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung oder weitergehenden Schadensersatz wegen Folgeschäden besteht nicht. Schadensersatzansprüche wegen Fehlens schriftlich zugesicherter Eigenschaften sind hiervon ausgenommen, wenn und so weit die Zusicherung den Käufer gerade vor den eingetretenen Schadensrisiken bewahren sollte.
8.5. Gewährleistungsansprüche können vermindert oder ganz ausgeschlossen sein, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zustand damit steht, daß etwa
- der Käufer einen Fehler nicht unverzüglich nach dessen Feststellung angezeigt oder nicht unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat,
- der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist,
- der Kaufgegenstand zuvor unsachgemäß instandgesetzt, gewartet oder gepflegt worden ist,
- in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung Teleskop tecnica nicht genehmigt hat,
- der Kaufgegenstand in einer von Teleskop tecnica nicht genehmigten Weise verändert worden ist,
- der Käufer die Vorschriften über die Inbetriebnahme, Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes nicht befolgt hat.
8.6. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
8.7. Die vorstehend genannten Gewährleistungsansprüche verjähren, soweit vorstehend nichts anderes genannt ist, mit Ablauf der Gewährleistungsfrist gemäß Ziff. 8.1. Für innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend gemachte, bis zu deren Ablauf aber nicht beseitigte Fehler wird bis zur Beseitigung des Fehlers Gewähr geleistet. Die Verjährungsfrist für diesen Fehler ist bis zur Beseitigung gehemmt. In jedem Fall endet sie jedoch 3 Monate nach Erklärung von Teleskop tecnica, der Fehler sei beseitigt oder es liege kein Fehler vor.
8.8. Vorstehende Gewährleistungsbestimmungen gelten nicht für gebrauchte Kaufgegenstände. Diese werden grundsätzlich ohne Gewährleistung verkauft, sofern nicht auf der Kaufrechnung etwas anderes vermerkt ist.
9.1. Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmmt ist, ist die Haftung von Teleskop tecnicaaus gesetzlichen oder vertraglichen Haftungstatbeständen jeder Art wie folgt beschränkt:
a) Die Haftung von Teleskop tecnica ist insgesamt begrenzt auf einen Betrag, der dem Kaufpreis des jeweiligen Kaufgegenstandes entspricht.
b) Die Haftung von Teleskop tecnica ist begrenzt auf den unmittelbaren Schaden unter Ausschluß einer Haftung für Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder den Verlust von Daten.
9.2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gemäß Ziff. 9.1. a) und b) gelten nicht, soweit Teleskop tecnica Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder soweit ein Schaden auf das Fehlen schriftlich zugesicherter Eigenschaften zurückzuführen ist.
9.3. Der Käufer ist verpflichtet, Schäden und Verluste, für die Teleskop tecnica aufzukommen hat, unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
9.4. Die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von Teleskop tecnica gegenüber dem Käufer wird außer in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, ist der Sitz Teleskop tecnica für alle gegenseitigen Ansprüche Erfüllungsort.
10.2. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Frankfurt am Main.
10.3. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im übrigen gilt bei Ansprüchen von Teleskop tecnica gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
10.4. Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen oder des Vertrages im übrigen nicht.Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, sind die Parteien verpflichtet, die unwirksamen Bestimmungen durch diejenigen wirksamen Bestimmungen zu ersetzen, die dem durch die unwirksamen Bestimmungen verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst weitgehend entsprechen.
10.5. Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß der einheitlichen über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen.
11. Außergerichtliche Online-Streitbeilegung
Die EU-Kommission stellt eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Es gibt den Verbrauchern die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar. <br /> <em>In order to show the email adress you need to have Javascript enabled. You have either disabled Javascript or your Browser does not support it!</em>
Wir sind stets bemüht, bei Streitigkeiten mit Ihrer Online-Bestellung einvernehmlich beizulegen. Sollten wir dabei keine Einigung erreichen, so sind wir in Streitfällen, gerne zur Durchführung eines für den Kunden kostenfreien Schlichtungsverfahrens vor einer anerkanntenVerbraucherschlichtungsstelle bereit.